Alle Jahre wieder…..wird mit Drehleitern oder Hubarbeitsbühnen der Feuerwehren Weihnachtsbeleuchtung in vielen Städten und Gemeinden angebracht. Denn wir alle erfreuen uns zur Weihnachtszeit an geschmückten und beleuchteten Innenstädten.
Heute vor genau 12 Jahren, am 25.11.2002, ist es zu einem tödlichen Unfall beim Aufhängen von Weihnachtsbeleuchtung in der hessischen Kleinstadt Reichelsheim gekommen. Ein LKW-Fahrer hat dabei offenbar den Abstand zu der Drehleiter falsch eingeschätzt und diese mit seinem Gliederzug touchiert. Dabei wurden die beiden Männer, die im Korb der Drehleiter arbeiteten, herausgeschleudert. Einer der beiden wurde bei dem Sturz so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. DREHLEITER.info hat darüber berichtet.
Wir möchten den Jahrestag dieses tödlichen Unfalls nutzen, um für das Thema „Nutzung einer Drehleiter für das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung“ zu sensibilisieren.
Beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
- Folgende Frage sollte vorab gestellt werden: Muss ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr für das Anbringen von Weihnachtsbaumschmuck oder Lichterketten verwendet werden? Ist dies Aufgabe der Feuerwehr?
- Wird ein Hubrettungsfahrzeug genutzt, ist eine umfassende Sicherung gegen den fließenden Verkehr sicherzustellen (Einschalten des Fahrlichts, der Verkehrswarneinrichtung, Warnblinker, Aufstellen von Verkehrsleitkegeln, Warnblitzleuchten, Faltsignalen)
- Alle eingesetzten Kräfte müssen die persönliche Schutzausrüstung und Warnwesten tragen.
- Der Hauptsteuerstand des Hubrettungsfahrzeugs ist während des Einsatzes permanent zu besetzen.
- Die Korbbesatzung sichert sich zwingend mit einem zugelassenen Gutsystem gegen Absturz durch ein Herausfallen/Herausschleudern.
Wir wünschen eine unfallfreie Vorweihnachtszeit.