Außergerichtliche Einigung zum Drehleiterkartell

Im Zeitraum von 1998 bis 2007 bestand das so genannte Drehleiterkartell, in dem die beiden Hersteller von Hubrettungsfahrzeugen IVECO MAGIRUS Brandschutztechnik GmbH und Metz Aerials GmbH % Co KG / Rosenbauer AG Preisabsprachen zum Verkauf von Drehleitern getroffen haben.
Das Kartell wurde 2011 vom Bundeskartellamt aufgedeckt.
Im weiteren Verfahren wurde IVECO MAGIRUS mit einem Bußgeld in Höhe von 17,5 Millionen Euro belegt, Metz Aerials blieb hiervon verschont, da diese das Kartell angezeigt hatte, verbunden mit einem so genannten „Bonusantrag“
In einem Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 19. September 2013, das DREHLEITER.info vorliegt, werden Eckpunkte einer außergerichtlichen Regulierung des entstandenen Schadens dargelegt.
Die Beschaffung einer Drehleiter muss innerhalb des Zeitraumes 1.1.2000 bis 30.11.2007 erfolgt und von den Unternehmen IVECO MAGIRUS oder Metz Aerials erworben worden sein.
Zur Ermittlung des Schadensausgleichs wurden drei Typklassen gebildet:
DL 37 – 16.000 Euro
DLK 23-13, bzw. DLA (K) 23/12 – 14.500 Euro
DLK 18-12, bzw. DLA (K) 18/12 – 10.500 Euro

 

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